Die Medizinische Versorgung nach einer Vergewaltigung steht Ihnen auch unabhängig von einer Strafanzeige zu.
Die Medizinische Versorgung nach einer Vergewaltigung steht Ihnen auch unabhängig von einer Strafanzeige zu.
Im UKGM und im Diakoniekrankenhaus Wehrda ist das für Sie kostenfrei möglich. So haben Sie Zeit, in Ruhe zu überlegen, ob Sie eine Strafanzeige stellen wollen.
WICHTIG! Eine Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das heißt, dass die Polizei verpflichtet ist zu ermitteln, sobald sie von dieser Straftat Kenntnis hat. Sie können die Anzeige also nicht mehr zurückziehen!
Kriminalpolizei (K10) in Marburg (Cappel):
(06421) 4060 (erreichbar Wochentags von 7.30–16.00)
Der Kriminaldauerdienst (KDD)ist rund um die Uhr für Sie erreichbar:
(06421) 406-342 oder– 343
Sie können zwischen den folgenden Möglichkeiten entscheiden:
1. Sie wollen eine medizinische Versorgung, aber keine Sicherung möglicher Spuren.
2. Sie wollen eine medizinische Versorgung und mögliche Spuren sichern lassen.
Hierfür müssen sie möglichst zeitnah (bis zu drei Tagen nach dem Geschehen) in die Klink. Zur Aufbewahrung der entnommenen Proben siehe „Spurensicherung“.
Unabhängig von einer möglichen Spurensicherung, ist es bis zu 20 Jahre nach der Vergewaltigung möglich, Anzeige zu erstatten.