Die Vergewaltigung liegt länger als drei Tage (72h) zurück.

 

  • Egal wie lange das Ereignis zurück liegt: Manchmal können Erinnerungen an schlimme Situationen unerwartet wieder auftauchen.
    • Manchmal ist es eine Erzählung einer anderen Person, das plötzliche Wiedersehen bestimmter Menschen oder eine Filmszene. Auslöser kann aber auch ein völlig davon losgelöstes Ereignis in Ihrem Leben sein oder aber einfach ein Geruch oder ein Gefühl.
    • Warum auch immer Sie mit der Erinnerung an die Vergewaltigung konfrontiert werden- es ist sinnvoll sich damit auseinanderzusetzen.
  • Auch wenn die Vergewaltigung schon länger zurückliegt, macht es Sinn sich medizinisch versorgen zu lassen.
    • Wichtig: Ärzt_innen unterliegen der Schweigepflicht. Sie dürfen keine Anzeige erstatten, wenn Sie von einer Vergewaltigung erfahren. Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie Anzeige erstatten oder nicht.
    • Gehen Sie zu eine_r Gynäkolog_in, der Sie vertrauen. Erzählen Sie von der Vergewaltigung, erzählen Sie so ausführlich, wie Sie wollen. Erzählen Sie wie Sie sich fühlen und ob Sie Beschwerden haben.
    • Lassen Sie sich auf sexuell übertragbare Krankheiten, ggf. HIV und ggf. auf eine Schwangerschaft testen. Bringen Sie zum Termin Ihren Impfpass mit.
    • Ein Ärzt_innenbesuch ist auch für ein mögliches Gerichtsverfahren hilfreich, wenn dokumentiert ist, dass Sie da waren und was Sie erzählt haben.
  • Wenn länger als drei Tage vergangen sind, sind wahrscheinlich keine verwertbaren DNA-Spuren mehr zu finden.
    • Falls Sie aber noch sichtbare Spuren der Vergewaltigung oder Gegenstände haben, an denen möglicherweise Spuren zu finden sein könnten (z.B. ein Bettlaken, eine Unterhose, etc.), wenden Sie sich an die nächstgelegene Gerichtsmedizin. Hier können Spuren gesichert und mögliche Beweisgegenstände eingelagert werden. Falls Sie in Marburg- Biedenkopf sind ist die Gerichtsmedizin Gießen zuständig. Hier ist dieses Angebot kostenlos.
    • Falls Sie über eine Anzeige nachdenken, fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an. Das hilft, falls Sie eine Aussage bei der Polizei und ggf. später vor Gericht machen wollen.
  • Holen Sie sich weitere Unterstützung:
    • Wir sind eine Beratungsstelle, spezialisiert auf die Themen Vergewaltigung, Belästigung und Stalking. In der Beratung soll Raum für all Ihre Anliegen sein. Sie entscheiden, über was und wie oft wir sprechen. Themen der Beratung können sein:
"Es ist schon so lange her, ich verstehe nicht, warum ich auf einmal wieder an die Vergewaltigung denken muss. "
"Ich kann mich auf nichts mehr konzentrieren und träume schlecht."
"Ich möchte gern eine Therapie machen, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden kann."
"Ich habe Anzeige erstattet und weiß nicht was passieren wird."
 
  • Sie können mit uns Kontakt aufnehmen, indem Sie uns einfach unter der 06421 21438 anrufen.
    • Das Telefon ist nicht durchgehend besetzt, sprechen Sie aber gern auf den AB. Er wird jeden Tag abgehört. Wir rufen dann zurück. (Hinweis: Wir rufen mit unterdrückter Nummer an.) Sie können uns auch hier eine verschlüsselte Mail schreiben.
  • Unabhängig davon, ob Sie in eine Beratungsstelle gehen möchten- erzählen Sie einer vertrauten Person davon. Es ist wichtig über das Erlebte zu sprechen. Das Sprechen hilft in der Verarbeitung und kann gut sein in Zukunft nicht mehr unerwartet von Erinnerungen überrollt zu werden.
    • Sie können erzählen, was passiert ist. Sie können aber auch einfach nur darüber reden, wie es Ihnen mit dem Erlebten gerade geht oder was Ihnen momentan zu schaffen macht.
    • Wenn Sie einer Person von der Vergewaltigung erzählen, dann wählen Sie eine ruhige Atmosphäre und sprechen Sie davor ab, was Sie sich von der anderen Person wünschen. (z.B. Ich wünsche mir, dass du mir erstmal nur zuhörst und nicht deine Meinung oder Gefühle dazu äußerst.)
    • Begrenzen Sie das Gespräch über die Vergewaltigung und kommen Sie danach auf ein schönes Thema zurück. Besprechen Sie, ob und wie Sie in Zukunft von der Person darauf angesprochen werden wollen.
  • Sie entscheiden, wie Sie mit der Situation umgehen.
    • Es gibt nicht die eine Art sich nach einem sexuellen Übergriff zu fühlen oder zu verhalten. Vielleicht fühlen Sie sich hilflos und ohnmächtig. Vielleicht sind Sie wütend. Vielleicht fühlen Sie auch momentan gar nichts und sind ganz ruhig und klar in Ihrem Denken. Vielleicht wollen Sie einfach nur im Bett liegen und nichts tun oder aber sind voller Energie. Alle Gefühle sind normal und gesund. Erlauben Sie sich alle diese Gefühle.
    • Nehmen Sie sich Zeit für Dinge, die Ihrem Körper und/ oder Ihrer Seele gut tun.
    • Ob Sie Anzeige erstatten wollen oder nicht. Ob Sie lieber nur wenigen ausgewählten Personen davon erzählen oder damit an die Öffentlichkeit gehen. Ob Sie den Täter konfrontieren möchten oder nie wieder etwas mit ihm zu tun haben möchten. Sie dürfen entscheiden, was Sie wollen und brauchen um wieder selbst die Kontrolle zu erlangen. Sie dürfen das auch von den Personen in Ihrem Umfeld einfordern.
 

Ich wurde vergewaltigt. Was tun? - In Deutscher Gebärdensprache

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